Wohnen...

                               ... allein 

                                                   
oder

                                                               
....gemeinsam,

...als Single               

                       oder

                           ...als Familie

                                              oder

                                                    ...als WG

     selbständig

                          
oder

                                      mit Unterstützung



Wohnungsbau im Aussenbereich

Unter normalen Umständen ist das Erstellen von neuem Wohnraum im Aussenbereich nicht erlaubt! Die be-stehenden Gebäude auf dem Guts-gelände sind nur in kleinem Umfang dafür geeignet.

Von den Baubehörden auf Kreis - und Landesebene können Neu-bauten für Wohnungen nur ge-nehmigt werden, wenn die Bindung an das Projekt bis in die Nutzungs - / Pachtverträge nachgewiesen wird. 

Siehe auch: "Erklärung zum Vorvertrag", weiter...

Bliestorfer Wohngenossenschaft

Über den genossenschaftlichen Wohnungsbau im Zukunftsdorf weiter...